Katrin
10.8.2022 um 20:26Uhr

Hundeschule im Wald , kostenpflichtig?!

Hallo, kurz mal in die Runde gefragt... Habt ihr Erfahrungen, mit Hundeschule, die auch mal spontan im Wald stattfinden.?Z. B.,wie bei uns heute, Leinenkurs, im Wald, auf Parkplatz, kleine Gruppe 5 Hunde.... Nun die Diskussion, Hundeschule soll Begehung vom Wald bezahlen, da sie ja gewerblich tätig ist, und den Wald, hier Kommune, nutzt. Da sind aber so oft alle möglichen Hundeschulen, aktiv. Gerade bei Hitze oder gut wenn Bach in Nähe ist. Es geht mir mal um eure Erfahrungen, Informationen und so. Denke, wenn, muss doch Hundeschule auch wieder Kosten auf uns umlegen. Bin mal gespannt, auf eure Erlebnisse damit🤔! LG

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Catrin
10.8.2022 um 21:04Uhr

Wir waren oft auf dem Gelände der Trabrennbahn, da musste die Hundeschule auch nix zahlen.

Katrin
10.8.2022 um 21:10Uhr

Ja, genau das ist das Peoblem. Glaube, neuer Förster, und neue (Regeln).... Waren alle schon erschrocken, wohin soll man noch? Hundeplatz, ist ja vorrangig ok. Nur, alltägliche Abläufe, mit Ablenkung und anderen Orten ist doch wichtig. Jeder will alltagstauglich Hunde, bzw. man darf und soll nicht anecken, und gefühlt bekommt man da immer mehr Steine in Weg gelegt. Schon krass, ja. Gehen 4 Freundinnen mit ihren Hunden gemeinsam Gassi, im Wald, kein Thema. Ist ein Tiertrainer anwesend, soll es kosten. Wo ist da der Unterschied, der Wald wird ebenso durchlaufen, wie privat. 🤔

Katrin
10.8.2022 um 21:12Uhr

Dann sind die Trabrennbahn Besitzer großzügig, und schön für Euch.

Katrin
10.8.2022 um 21:25Uhr

Das ist ein guter Einwand. Doch, heute hat uns unsere Trainerin in Kenntnis gesetzt, daß sie sich darum kümmern muss. Der junge neue Förster hätte das wohl so gesagt. Nutzung von Wald, der Kommune, das muss kosten. Sie weiß nun auch nicht so genau, wo wir noch hin sollen. Planung der zukünftigen Kurse, außerhalb, gestaltet sich nun schwierig. Hoffe, es kommt zu einer Lösung. Und den Einwand, das noch mehr HS trainieren, kommentierte er so, naja, die andern habe ich bloß noch nicht erwischt....... Super

Katrin
10.8.2022 um 21:27Uhr

Der gewerbliche Zweck, sozusagen, würde Kosten erforderlich machen, bzw. verursachen....

Nadine
10.8.2022 um 21:57Uhr

Naja, Wald ist ja viel Privatbesitz oder verpachtet. Das ist über alle verschieden und der Besitzer/Pächter darf auch Regeln aufstellen. In der Regel darf Wald immer zum Zweck der Erholung betreten werden. Waldnutzung zu Trainingszwecken ist keine Erholung mehr. Als Reiter muss man teilweise auch eine Nutzungsgebühr (meist pro Monat oder Jahr) bezahlen. Selbst, wenn es keine Reitwege gibt und man damit nur die Straßen, die Jäger&Förster nutzen, nutzen kann. Da muss man sich auch immer vorher erkundigen, was pro Wald eigentlich gilt. Vom Ansatz her, finde ich es daher völlig in Ordnung, wenn für sowas wie Hundetraining auch eine Nutzungsgebür verlangt wird. Mal so nebenbei. Fotogsagen müssen häufig für Fotoshootings in Wäldern, an Stränden oder Seen auch Nutzungsgebüren zahlen und müssen auch vorab eine Erlaubnis einholen. Wissen viele nicht oder machen es einfach nicht. Solange dann auch keiner erwischt wird, passiert auch nichts. Frei nach dem Motto, wo kein Kläger da kein Richter. Ich will daher nicht ausschließen, dass für Hundetraining sehr viel häufiger eine Nutzungsgebür für Wälder bezahlt werden muss als es tatsächlich der Fall ist. Schlicht, weil sich da keiner informiert oder auf die Idee kommt, dass dem so sein könnte.

Nadine
10.8.2022 um 23:09Uhr

Der Förster ist in jedem Fall im Recht. Hier mal aus dem Landeswaldgesetz von RLP §20Erholungswald, Kur- und Heilwald (1) Wald kann auf Antrag der Waldbesitzenden im Benehmen mit den fachlich berührten Behörden durch Rechtsverordnung der oberen Forstbehörde zu Erholungswald oder Kur- und Heilwald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung, der Gesundheitsvorsorge oder zu Heilzwecken zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. (2) In der Rechtsverordnung nach Absatz 1 können 1. die Bewirtschaftung des Waldes nach Art und Umfang vorgeschrieben werden, 2. die Jagdausübung zum Schutze der Waldbesuchenden beschränkt werden, 3. die Waldbesitzenden verpflichtet werden, den Bau, die Errichtung und die Unterhaltung von Waldwegen und Einrichtungen zur Erholung oder zu Kur- und Heilzwecken sowie die Beseitigung von störenden Anlagen oder Einrichtungen zu dulden und 4. Regelungen über das Verhalten der Waldbesuchenden bestimmt werden. Teil 6 Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden § 22 Betreten, Reiten, Befahren (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr. Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch nicht begründet. Das Fahren mit Rollstühlen steht dem Betreten gleich. (4) Nur mit Zustimmung der Waldbesitzenden sind insbesondere zulässig: 7. die Durchführung organisierter Veranstaltungen im Wald. Folglich darf der Förster Regln aufstellen, die auch eine Nutzungsgebür sein können. Und er darf entscheiden, ob Hundetraining eines Hundetrainers dort stattfinden darf, da es sich um eine organisierte Veranstaltung handelt.

Barbara
11.8.2022 um 04:49Uhr

Hallöchen, da es sich um Eibe öffentliche Maßnahme handelt, soll die Behörde doch erst mal einen Bescheid mit einem Rechtsbehelf erlassen, da ja nirgendwo ein Schild steht ... Betreten für Hundeschulen verboten . . In diesem Bescheid muss auch eine Begründung stehen, warum man mit 5 Personen und 5 Hunden nicht gleichzeitig durch den Wald gehen darf. Deine Trainerin kann auch mal beim Ordnungsamt anrufen und nachfragen, wie die Rechtslage bei Euch im Wald ist. Ich würde mir einen Bescheid mit eibem Rechtsbehelf geben lassen, damit ich die Möglichkeit hätte, dagegen vorzugehen. Für mich lässt die Aussage des Försters... Die habe ich nur noch nicht erwischt ... darauf schließen, dass auch andere Hundeschulen über diese Regelung nicht in Kenntnis gesetzt worden sind.

Nadine
11.8.2022 um 05:48Uhr

Barbara siehe oben. Das ist das für diesen Fall gültige Gesetz. Eine Hundeschule müsste sich zumindest eine Genehmigung beim Förster holen. Egal in welchen Wald sie in Reinland-Pfalz geht. Es braucht kein Schild, da es eine ganz allgemeine gesetzliche Regelung ist. Wald betreten zu Zwecken der Erholung erlaubt. Für eine organisierte Veranstaltung, was Hundetraining durch eine Hundeschule ist, nur mit Genehmigung.

Nadine
11.8.2022 um 06:03Uhr

Und das mit dem öffentlich ist auch immer ganz schwierig. Du warst doch bestimmt auch schon auf Wiesen mit deinem Hunden unterwegs. Die sehr viele Wiesen sind nicht öffentlich und Futterwiesen und die viele Bauern wollen nicht, dass diese betreten werden. Nur weil da kein Schild und kein Zaun ist, ist sowas nicht automatisch öffentlich und bedeutet, dass ich mich nicht erkundigen brauch. Problem auch hier, es wissen viele nicht. Und man sieht es einer Wiese auch nicht an im Gegensatz zum bestellten Feld. Straßenland und öffentliche Gebäude sind öffentlich. Hundeauslaufgebiete sind zumindest eindeutig, was das Betreten angeht. Wald ist schwierig, für Erholung ja, sonst eben nicht unbedingt. Bei allem anderen muss man sich erkunden.

Katrin
11.8.2022 um 08:19Uhr

Danke, das sind gute Ansätze, da kann man das besser verstehen. Klar, dachte ich mir Hundeschule ja halt gewerbliche Nutzung ist.

Katrin
11.8.2022 um 08:25Uhr

Danke, für alle eure Kommentare. Das bringt mal etwas Licht ins Dunkel. Bin mir sicher, unsere Trainerin wird sich korrekt verhalten und sich um Klärung bemühen. Wollen ja alle weitermachen. Lieben Gruß Katrin und Rex 👍

Katrin
11.8.2022 um 08:31Uhr

Ja, das ist auch zu bedenken. Stimmt.... Na, ich werde berichten bzw. Ihr, falls es was Neues gibt

Annika
11.8.2022 um 08:52Uhr

Da es ja rechtlich eindeutig geregelt ist, wie Nadine freundlicherweise dargelegt hat, wüsste ich nicht, warum jede Hundeschule von offizieller Stelle angeschrieben und darüber informiert werden sollte. Ich wurde auch noch nicht aktiv persönlich von offizieller Seite darüber informiert, dass ich fremde Grundstücke nicht betreten darf…🤔 Wenn jemand eine Tätigkeit gewerblich ausführen möchte, ist in der Verantwortung, sich über Rechte und Pflichten zu informieren. Vielen Förstern ist egal, ob eine Hundeschule im Wald unterwegs ist oder nicht, also auch kein Problem. Ihr seid scheinbar an eine andere Sorte Förster geraten und habt dann Pech. Umgelegt werden die Kosten dann vermutlich.

Nadine
11.8.2022 um 09:35Uhr

noch als Ergänzung laut Paragraph 22 Abs. 4 Satz 2 bedürfen Hundegespanne ebenfalls einer Genehmigung. Jemand der also Bikejöring oder anderen Zughundesport im Wald machen will, müsste da auch beim zuständigen Förster, Amt, … nachfragen.

Nadine
11.8.2022 um 09:44Uhr

Silke, bei dir ist das im Wald übrigens allgemein schon etwas anders geregelt. Da gibt es für organisierte Veranstaltungen diesen Passus: „(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.“ Hundeschulen und -Trainer haben es daher deutlich leichter. In der Regel, sind es ja eher kleine Gruppe, somit sind sie davon ausgenommen. Und Hundetraining im Wald ist ja auch im Sinne der Umwelt zum Beispiel Antijagdtraining. In dem Fall müsste dann natürlich in deinem Bundesland erstmal jemand ganz offiziell eine entsprechende Änderung erlassen und könnte nicht einfach so entscheiden, dass er in solch einem Fall eine. Nutzungsgebür haben will.

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